Articles

Frisia non scribit? Over status en functie van de Oudfriese Rechtshandschriften

Authors

  • H.D. Meijering

Abstract

Dieser Beitrag hat mit den altfriesischen Rechtshandschriften gemeinsam,
dass er eine gewisse Vorgeschichte hat. In meiner Besprechung von Rolf
Bremmers Buch in Us Wurk 2005 und auch in dem Vortrag ein Jahr später
wurde noch mit einigem Nachdruck die These vorgebracht, dass die altfriesischen
Rechtshandschriften in einer anderen Weise “geschrieben” waren
als zum Beispiel das corpus iuris canonici. Dieses Urteil wird hier aber
nuanciert. Zwar kann nicht abgestritten werden, dass sich die Kollokation
screwen riucht, ius scriptum immer auf lateinisches, in diesem Zusammenhang
kanonisches Recht bezieht, also nicht auf volkssprachliche Quellen.
Ein Gegensatz zwischen Verben, die mit einer schriftlichen Übertragung
verbunden werden können, wie ‘schreiben’ oder ‘lesen’, und Verben, die auf
eine mündliche Übertragung hinweisen, wie zum Beispiel ‘sprechen’, lässt
sich aber aus den Textbelegen, die sowohl romano-kanonistisch orientierten
altfriesischen Manuskripten als “ideologischen” Handschriften entnommen
worden sind, nicht herleiten. Meine anfängliche These gebe ich nicht auf;
sie dient aber eher als Grundlage für weitere Forschung denn als Resultat.
Abschließend wird auf Bremmers Urteil über Datierung und Vorgeschichte
der altfriesischen Texte eingegangen. Namentlich seine These, dass
diese auf eine lateinische Vorlage zurückgehen, überzeugt nicht, wenn das
auch bedeuten würde, dass Friesland mit einer volkssprachlichen schriftlichen
Urfassung von einem allgemein europäischen Schema abweicht.

 

Published

2007-06-01

Issue

Section

Articles